Damit die Leistungen der Spitex oberes Worblental bei Dritten (z.B. Krankenkasse, Ergänzungsleistungen) geltend gemacht werden können, ist in jedem Fall eine Verordnung durch Ihren Arzt nötig. Diese wird von unseren Fachpersonen eingeholt. Wir stellen alle unsere Leistungen monatlich in Rechnung.
Leistungen der Pflege
Die pflegerischen Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) von der Krankenkasse übernommen, sofern diese ärztlich verordnet wurden.
Es gelten folgende Tarife gegenüber den Krankenkassen:
A-Leistungen - Abklärung und Beratung Fr. 76.90 /Std.
B-Leistungen - Behandlungspflege Fr. 63.00 /Std.
C-Leistungen - Grundpflege Fr. 52.60 /Std.
Patientenbeteiligung
Die vom Kanton Bern geforderte Patientenbeteiligung wird allen Klientinenn & Klienten über 65 Jahre in Rechnung gestellt. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 15.35 am Tag. Die Patientenbeteiligung geht vollumfänglich zu Lasten der Klientin / des Klienten und wird von der Krankenkasse nicht übernommen.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen können die in Rechnung gestellte Patientenbeteiligung geltend machen. Anlaufstelle für Fragen und Eingaben ist die zuständige AHV-Zweigstelle.
Ergänzungsleistungen
Falls ein berechtigter Anspruch besteht, werden ungedeckte Spitex-Kosten über die Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet. Dauert die Krankheit länger an oder handelt es sich um Altersbeschwerden, kann bei der AHV-Zweigstelle eine Hilflosenentschädigung beantragt werden.